Winterdienst für Liegenschaften in Uster und Umgebung

Winterdienst umfasst die Schneeräumung und das Salzen der Zugänge und Wege einer Liegenschaft in der kalten Jahreszeit. Die Schaich GmbH übernimmt den Winterdienst für Mehrfamilienhäuser, Stockwerkeigentümergemeinschaften und Gewerbeliegenschaften in Uster, Volketswil, Greifensee, Dübendorf, Wangen-Brüttisellen, Illnau-Effretikon, Fehraltorf und Wallisellen. Der Sitz in Uster bedeutet kurze Anfahrt, auch am frühen Morgen.

Was zum Winterdienst gehört

  • Schneeräumung von Gehwegen, Hauszugängen und Parkflächen
  • Salzen bei Glätte
  • Einsatz nach Wetterlage, nicht nach festem Kalender

Für welche Liegenschaften

Winterdienst eignet sich für Mehrfamilienhäuser, Stockwerkeigentümergemeinschaften und Gewerbeliegenschaften mit Gehwegen, Zugängen oder Parkflächen, für die im Schadenfall die Eigentümerschaft oder Verwaltung haftet.

Räumzeit und Ablauf

Der Einsatz richtet sich nach der Wetterlage, nicht nach einem festen Kalender — anders als bei der Umgebungspflege, die in der wärmeren Jahreszeit nach Serviceplan läuft. Durch den Sitz in Uster ist die Anfahrt am frühen Morgen kurz.

Was der Winterdienst kostet

Anders als die übrigen sieben Leistungen läuft der Winterdienst nicht über den Fixpreis des Hauswartungsvertrags. Weil sich der Umfang eines Winters im Voraus nicht festlegen lässt, wird er nach effektivem Stundenaufwand abgerechnet.

Teil des Gesamtpakets

Der Winterdienst ist eine von acht Leistungen im Hauswartungsvertrag, auch wenn er als einzige nach Stundenaufwand statt zum Fixpreis abgerechnet wird. Der Überblick über das Gesamtpaket steht auf der Seite Hauswartung als Gesamtpaket.

Häufige Fragen

Ist Winterdienst Pflicht für Mieter?

Das hängt vom Mietvertrag und vom Reglement der Liegenschaft ab. Häufig liegt die Räum- und Streupflicht bei der Eigentümerschaft oder der Verwaltung, die sie an eine Firma wie die Schaich GmbH überträgt. Massgebend ist der jeweilige Vertrag.

Welche Pflichten haben Eigentümer beim Winterdienst?

Grundsätzlich sind Eigentümerschaft oder Verwaltung für die Verkehrssicherheit auf dem eigenen Grundstück verantwortlich. Wie diese Pflicht konkret geregelt ist, hängt vom Reglement und von allfälligen kommunalen Vorgaben ab.

Wer zahlt den Winterdienst, Mieter oder Vermieter?

Das hängt von der Nebenkostenabrechnung und dem Mietvertrag ab. In vielen Fällen wird der Winterdienst ganz oder teilweise über die Nebenkosten abgerechnet, massgebend ist der Einzelfall.

Kann Winterdienst auf die Mieterschaft umgelegt werden?

In vielen Mietverträgen ist das möglich, abhängig vom Reglement der Liegenschaft. Für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall empfiehlt sich ein Blick in den bestehenden Mietvertrag.

Was passiert, wenn beim Winterdienst ein Schaden sichtbar wird?

Fällt bei einem Wintereinsatz zum Beispiel eine beschädigte Ablaufrinne oder ein loser Plattenbelag auf, wird das gemeldet und je nach Umfang als Kleinreparatur behoben.

Offerte anfragen

Für eine Offerte zum Winterdienst Ihrer Liegenschaft erreichen Sie die Schaich GmbH unter +41 44 930 45 90 oder per E-Mail an info@schaich-gmbh.ch. Bei akuten Wintereinsätzen erreichen Sie die Notfallnummer unter +41 76 443 35 69.